Läuteordnung

Die Gemeinde Rickert und die Kirchengemeinde in Büdelsdorf und Rickert haben sich auf folgende Läuteordnung für die Rickerter Glocke an der Ortsbegegnungsstätte geeinigt.

Die Glocke soll läuten:

    • Jeden Sonnabend um 18:00 Uhr zum Wochenschluss.
      Dauer 5 Minuten.
    • Zu jedem Gottesdienst vor Beginn, zum Vaterunser und zum Ende.
      Dauer 5 Minuten.
    • Im Falle, daß eine Rickerter Bürgerin oder ein Rickerter Bürger (unabhängig von der Konfession) verstorben ist, soll den Angehörigen die Möglichkeit eines Erinnerungsläutens gegeben werden. Der Wunsch ist an den/die Pastor(in) oder an den/die Bürgermeister(in) heranzutragen.
      Geläutet wird dann in Absprache vor der Trauerfeier/Beisetzung an einem der Tage von Montag bis Freitag um 18:00 Uhr.
      Dauer 5 Minuten.
    • Zum Jahreswechsel am 31.12 um 24:00 Uhr.
      Dauer 5 Minuten.
    • Am Buß- und Bettag um 12:00 Uhr.
      Dauer 5 Minuten.
    • Zu besonderen festlichen Anlässen der Gemeinde in Absprache zwischen Gemeindevertretung und Kirche.
      Dauer 5 Minuten.

 

So klingt das Glockengeläute.


Inschrift der Rickerter Glocke:

Siehe ich bin bei euch alle Tage,
bis an der Welt Ende (Mt 28,20).

Gewidmet den Einwohnern der Gemeinde Rickert.
Anno 2000


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